„Gesundheitsamt stärken“ SPD-Kreistags-Fraktion fragt nach Konsequenzen der Corona-Pandemie

Veröffentlicht am 17.06.2020 in Kreistagsfraktion

„Wir müssen als Konsequenz aus der Corona-Krise das Gesundheitsamt stärken“, fordert der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Tobias Brenner mit einer Anfrage an die Landkreisverwaltung.

In ihrer Anfrage an die Landkreisverwaltung legt die SPD-Kreistagsfraktion ein Augenmerk auf die Aufgaben, Struktur und personelle Ausstattung des Gesundheitsamtes sowie die diesbezüglichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Schon öfter sei die Personal-Ausstattung des Gesundheitsamtes und die Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung, einschließlich der Leitung, thematisiert worden. Dies habe zu Verzögerungen geführt und sei durch die aktuelle Corona-Pandemie noch verschärft worden. Trotz Bemühung aller Mitarbeiter. Konkret fragt die SPD im Böblinger Kreistag deshalb unter anderem, ob der reguläre Betrieb gewährleistet werden könne, inwiefern die Mehrbelastung des Gesundheitsamtes abgefedert wird und wie offene Stellen schneller besetzt werden können.

Inzwischen habe sich die Lage zwar entspannt, doch gälte es Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen. Ein längerfristig wichtiger und personalintensiver Bereich bleibe die Nachverfolgung der Corona-Kontaktpersonen. Bereits am 25. März hätten Bund und Länder beschlossen, dass pro 20 000 Einwohner mindestens ein Team aus fünf Personen zur Kontaktnachverfolgung zur Verfügung stehen solle, was auf den Kreis Böblingen umgerechnet fast 100 Mitarbeiter wären.

Jahrelange sei, nicht zuletzt seitens des Landes mit dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), beim Gesundheitsamt gespart worden, was sich gerächt habe.

„Wir brauchen dringend eine Stärkung des ärztlichen Dienstes und seiner Attraktivität im Gesundheitsamt und eine Aufwertung unter einer kompetenten ärztlichen Leitung“, so Kreisrat Günther Wöhler, selbst Arzt für Allgemeinmedizin. Ein gestärktes Gesundheitsamt müsse die Kompetenzen und Möglichkeiten des Amtes nutzen und nicht noch mehr Aufgaben an niedergelassene Ärzte, Beratungsstellen und andere soziale Einrichtungen abgeben, ergänzt Brenner.

 

Die Anfrage um Wortlaut:

Die SPD-Kreistagsfraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Corona-Pandemie hinsichtlich Aufgaben, Struktur und personeller Ausstattung des Gesundheitsamtes?

Insbesondere:
a) Haben sich hinsichtlich der Corona-Pandemie die Abläufe bezüglich der Meldungen und zur Unterbindung von Infektionsketten beschleunigt?
b) Kommt es aufgrund der Corona-Situation zu signifikanten Verzögerungen im „Regelbetrieb“ des Gesundheitsamts und wenn ja, in welchen Bereichen (bspw. Begutachtungen, Belehrungen, Beratungen, Impfungen, Kontrollen, Prüfungen etc.)?
c) Wie und in welchem Umfang wurde während der Corona-Lage zur Unterstützung des Gesundheitsamtes und Bewältigung der Mehrbelastung auf Mitarbeiter aus anderen Bereichen der Verwaltung zurückgegriffen?
d) Wurden dabei freiwillige qualifizierte Helferinnen und Helfer eingesetzt und wenn nein, warum wurde nicht auf Freiwillige zurückgegriffen bzw. wurden Unterstützungsangebote abgelehnt?
e) Welche Auswirkungen wird die von der Bundesregierung angekündigte Aufstockung des Personals (Vorgabe: 5 Kräfte pro 20.000 Einwohner) in den Gesundheitsämtern zur Unterbindung von Infektionsketten haben und was ist dafür in organisatorischer und arbeitsrechtlicher sowie hinsichtlich der Mittel-Bereitstellung vorgesehen bzw. wie wird die
Chance eingeschätzt, diese Stellen überhaupt adäquat besetzen zu können?
f) Wie wirkt sich die Mehrbelastung durch die Corona-Krise auf die Beschäftigten des Gesundheitsamtes aus und welche Maßnahmen werden zur Vermeidung von Überlastungen ergriffen?
g) Ist das Gesundheitsamt im „Regelbetrieb“ personell ausreichend ausgestattet und welche Wege sollen zur Gewinnung von ausreichendem qualifiziertem ärztlichem Personal beschritten werden, um nicht noch mehr Aufgaben an niedergelassene Ärzte, Beratungsstellen und andere soziale Einrichtungen abzugeben?

Die Verwaltung möge im zuständigen Ausschuss bzw. Kreistag hierzu berichten – unter Berücksichtigung der entsprechenden Veränderungen vor und nach In-Kraft-Treten des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGDG).

Begründung:
Im zuständigen Fachausschuss wurde bereits öfters die Personal-Ausstattung des Gesundheitsamtes und die Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung, einschließlich der Leitung, thematisiert, was sich auf die Aufgabenerfüllung nicht positiv ausgewirkt hat. Diese Situation wurde durch die aktuelle Corona-Pandemie verschärft und Defizite traten trotz Bemühung aller Mitarbeiter zu Tage. Inzwischen hat sich die Lage zwar entspannt, doch gilt es Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen. Ein längerfristig wichtiger und personalintensiver Bereich bleibt die Nachverfolgung der
Corona-Kontaktpersonen. Bereits am 25. März hatten Bund und Länder beschlossen, dass pro 20 000 Einwohner mindestens ein Team aus fünf Personen zur Kontaktnachverfolgung zur Verfügung stehen solle, was auf unseren Kreis umgerechnet fast 100 Mitarbeiter wären.

Für die Fraktion:
Dr. Tobias Brenner

 

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